AGB

 

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SCHLITTENFAHRTEN:
Der genaue Routenverlauf wird -der Schneelage entsprechend- vor Ort festgelegt.

HOCHZEITSFAHRTEN:
Nach einer telefonischen oder persönlichen Zusage ist bei einer Hochzeitsfahrt innerhalb v. 8 Tagen eine Anzahlung v. 100,-- EURO fällig. Der restliche Mietpreis ist bei Beginn der Fahrt, spätestens aber direkt im Anschluß an die Fahrt zu begleichen. Sofern unser Anfahrtsweg zum Einsatzort (einfache Strecke) mehr als 25 km beträgt,entsteht ein Mehraufwand von mind. 50,-- EURO. Sobald die Anzahlung bei uns eingeht, ist der betreffende Termin für Sie reserviert. Ansonsten sind wir befugt, den Termin anderweitig zu vergeben. Sollte die Fahrt aufgrund ungünstiger Witterung (Sturm, Hagel, Kälte, Regenguss) ausfallen, oder die Fahrt bis 4 Wochen vor dem betreffenden Termin abgesagt werden, erhält der Kunde für seine Anzahlung eine Gutschrift. Bei weniger als 4 Wochen muss der Gesamtbetrag entrichtet werden.

PLANWAGENFAHRTEN:
Bei Planwagenfahrten ist lediglich eine schriftliche Buchung notwendig. Dabei fordert der Kunde eine Buchungs- bestätigung an, die in Kopie oder per Fax -umgehend- unterschrieben zurückzusenden ist. Eine Buchung wird erst dann wirksam, wenn die Buchungsbestätigung vom Kunden unterschrieben bei uns eingeht. Diese Fahrten werden bei jeder Witterung durchgeführt, da die Wägen auf 3 Seiten durch eine aufrollbare Plane mit Sichtfenstern zu verschliessen sind. Sollte der Mieter nicht zu der Fahrt antreten, ist der Geamtbetrag zu entrichten.

ALLGEMEINES:
Die Entscheidung über das Befahren von Steigungen und Gefällstrecken oder sonstigen gefährlichen Verhältnissen behält sich der Kutscher vor. Die Fahrten gelten als begonnen, sobald die Pferde eingeschirrt werden, oder die Kutschen (od. Transporter) für den Kunden den Hof verlassen. Verspätungen des Kunden werden von der Fahrtzeit in Abzug gebracht. Sofern gewünscht (u. terminlich machbar) besteht die Möglichkeit -gegen den entsprechenden Aufpreis- die ursprüngliche Fahrtdauer anzutreten. Wird eine bereits begonnene Fahrt abgebrochen, ist der Gesamtbetrag zu entrichten. Sollte die Fahrt wegen der Erkrankung eines Pferdes abgebrochen werden, oder nicht stattfinden können, kann der Vermieter nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes herangezogen werden.

SÄMTLICHE FAHRTPREISE BEINHALTEN EINEN KUTSCHER UND DIE GESETZLICHE MEHRWERTSTEUER !!!
Restliche Mietpreise sind -ausser bei Hochzeitsfahrten- innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrt ohne jeglichen Abzug zu entrichten. Mit der Buchung oder Überweisung erkennt der Kunde die geltenden Geschäftsbedingungen an.